Verfasst am 24. Oktober 2011

Die Mittel sind für Renaturierungsmaßnahmen u.a. im Bereich des Kreishauses und unterhalb des Hennedammes vorgesehen. Ziel der auch im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie notwendigen Veränderungen ist die Verbesserung des ökologischen Zustandes der Henne auf dem ca. 1,7 Kilometer langen Abschnitt vom Staudamm des Hennesees bis zur Mündung in die Ruhr.

Die Stadt Meschede profitiert von diesen Mitteln auf zweierlei Weise. Sie kann damit einerseits ihr Regionale-Projekt mit der Offenlegung der Henne finanziell absichern und andererseits ihren Verpflichtungen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie nachkommen.

Die im Dezember 2000 verabschiedete EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum Jahre 2027 bei allen Binnen- und Küstengewässern einen guten ökologischen und Zustand zu erreichen.